Wir sind zertifizierter Partner der Stadtwerke Ortsnetz Media GmbH
Um den neuen Anschluss von Stadtwerke Ortsnetz nutzen zu können, sind in Ihrem Haus eventuell Anpassungen an der technischen Infrastruktur erforderlich. Sie können hierfür auf unsern Installationsservice zurückgreifen.
Welchen Vorteil haben Sie:
Internet in unglaublicher Geschwindigkeit, störungsfreies Telefon,Fernsehen der neuesten Generation – und alles kann durch einen einzigen Anschluss übertragen und empfangen werden.
Durch den Anschluss erhöhen Sie den Wert Ihrer Immobilie. Im Falle eines Verkaufs oder einer Überschreibung innerhalb Ihrer Familie profitieren Sie mittelbar.
Wohnungen lassen sich besser am Markt anbieten. Eine schnelle Breitbandversorgung ist besonders für Schulen wichtig.
Sie können Telefonkosten sparen. Auch wenn Sie nur das Einzelpaket Telefon nutzen, können Sie Geld einsparen und gleichzeitig Ihrer Gemeinde und somit Ihren Mitmenschen helfen. Das Glasfaserkabel sichert Ihnen den Zugang zu neuesten Technologien und
vielen Anwendungen.
Zum Angebot Telefon
Bei einem Wechsel zu der Stadtwerke-Ortsnetz können Sie Ihre bisherige Rufnummer beibehalten. Der Wechsel und die Übernahme der Rufnummer sind kostenfrei.
Die Kündigungen übernehmen die Stadtwerke-Ortsnetz für Sie. Da die Stadtwerke-Ortsnetz über ein komplett eigenes Netz verfügen, sind Sie ausschließlich Kunde bei den Stadtwerken. Grundgebühren bei der Deutschen Telekom fallen nicht mehr an.
Bringen Sie Ihre letzte Telefonrechnung mit zu den Info-Veranstaltungen der Stadtwerke-Ortsnetz und lassen Sie sich über den Tarif aufklären.
Angebot, Vertragslaufzeit, Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach ist der Vertrag monatlich kündbar. Auf Wunsch können Sie während der Vertragslaufzeit Ihre Nutzung erweitern. Sollten Sie in einen Ort außerhalb unseres Versorgungsgebietes verziehen (z. B. nach Lübeck), erlischt automatisch der Vertrag. Schön wäre nur, wenn Sie dem künftigen Hauseigentümer oder einem Nachfolgemieter die Nutzung empfehlen. Eine Verpflichtung zur Leistung von Abstandzahlungen oder ähnliches besteht nicht.